Was ist ein Emittent
Als Emittent wird der Herausgeber von Wertpapieren bezeichnet. Bei den Wertpapieren kann es sich um Aktien von Unternehmen/Aktiengesellschaften handeln, sowie um Anleihen, die von Unternehmen, wie auch öffentlichen Körperschaften, sogar dem Staat, herausgegeben werden können. Es gibt Neu- und Daueremittenten, wobei erstere solche sind, die erstmalig oder nach langer Pause den Wertpapiermarkt betreten, letztere solche, die ständig dort agieren. Zu dieser Gruppe gehören besonders die Kreditunternehmen.
Absicherung der Emission von Wertpapieren
Die Ausgabe von Wertpapieren ist die Emission. Diese, einschließlich des Börsenhandels, ist vielseitig gesetzlich geregelt. So muss der Emittent seine Zulassung an der Börse gemeinsam mit einem Kreditinstitut beantragen, das an der inländischen Börse zugelassen ist. Dies trifft natürlich nur auf solche Herausgeber von Wertpapieren zu, die nicht selbst Kreditinstitute sind. Zum Schutz der Aktionäre wird so gesichert, dass der Börsengang und Börsenhandel aufgrund fachlicher Kompetenz vonstatten geht.
Emittent – Auflagen beim Börsenhandel
Während der gesamten Börsenaktivität muss der Emittent einer Reihe gesetzlicher Vorschriften gerecht werden, die zur Absicherung eines geordneten Börsenhandels dienen. So regeln das Wertpapierprospektgesetz und das Investmentgesetz die Auflagen für eine Zulassung auf der Grundlage eine Verkaufsprospekts, das vom Emittenten und dem begleitenden Kreditinstitut unterzeichnet werden muss. Ebenso gilt Berichterstattungspflicht über Veränderungen und Zwischenberichte zum laufenden Geschäftsjahr.
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