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Riesterrente

Mit der DWS RiesterRente Premium können Sie gleich 3-mal Geld einstreichen.

Bei der Altersvorsorge ist für Schwächen kein Platz. Wer für den Lebensabend plant, sollte keine Kompromisse akzeptieren. Vielleicht ist das der Grund, warum die RiesterRente erst jetzt zu einem unwiderstehlichen Angebot geworden ist.

Die 2002 eingeführte Riester Rente hat bisher nicht mit ihren Reizen gegeizt. Die eingezahlten Beiträge der Sparer werden immer garantiert. Verluste sind somit ausgeschlossen. Außerdem hilft der Fiskus mit direkten Zulagen oder Steuerersparnissen. Einziger Makel: In der Regel konnte die RiesterRente nicht mit stattlichen Renditen überzeugen. Das sollte sich nun ändern. Die dicke RiesterRente kommt!

Die DWS RiesterRente Premium ist eine neue Generation der RiesterRente.
Der Trick: Das Portfolio der Anleger wird in zwei Anlageklassen aufgeteilt. Der erste Teil, die Kapitalerhaltungskomponente, sorgt für Rückendeckung. Die Wertsteigerungskomponente, die über einen Dachfonds in Aktien, Aktienfonds und andere Wertpapiere mit hohem Ertragspotenzial investiert, verleiht den nötigen Rendite-Schwung.

Gleich auf drei Wegen kann somit Geld in die Altersvorsorge fließen. Zu den Sparbeiträgen und der staatlichen Förderung kommen noch die DWS-Renditechancen.
Dank einer einzigartigen Höchststandssicherung (siehe Abschnitt nachfolgend) gibt es erst recht kein Grund mehr bei der Altersvorsorge zu zögern. Der Clou: Ab dem 55. Geburtstag haben RiesterRente-Premium-Sparer die Möglichkeit, bisher erzielte Vermögenswerte einmalig einzuloggen. Kursverluste an den Kapitalmärkten können dann dem Ersparten nichts mehr anhaben.


Bei Höchststandssicherung gilt: Ihre Rente ist fest im Griff

Mit DWS RiesterRente Premium haben Sie die einmalige Chance, die Rendite Ihres Vertrages abzusichern. Das Konzept ist ganz einfach: Ab dem 55. Geburtstag haben Sie die Option, den Zeitpunkt für Ihre persönliche Höchststandssicherung festzulegen. Damit bestimmen Sie, dass der Wert Ihres Investments jetzt und in Zukunft nicht mehr unter einen einmal abgesicherten Stand sinken kann.

Gute Aussichten auf gute Erträge

Ab dann können Sie nur noch gewinnen, denn jeweils an einem monatlichen Stichtag* wird das Investment neu geprüft und jeder neue Höchststand festgeschrieben. So können Verluste „auf den letzten Metern bis zur Rente“ vermieden werden und Sie haben die Absicherung, dass die so „eingeloggten“ Wertsteigerungen zum zuvor vereinbarten Zeitpunkt der Auszahlungsphase in voller Höhe zur Verfügung stehen. Wenn Sie vor dem vereinbarten Termin in Rente gehen, wird der dann aktuelle Wert des Portfolios mit entsprechend abgezinstem Höchststand ausgezahlt. Die volle Höchststandssicherung entfällt. Rechtzeitig vor Vollendung des 55. Lebensjahres wird sich DWS Investments mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die genauen Einzelheiten zur Option der Höchststandssicherung informieren.

Damit sind Sie klar im Vorteil:

  • Sie legen fest, wann Sie in Rente gehen (Spätestens aber mit 65 ist Schluss, vgl. Bedingungen). Je später dies der Fall ist, desto länger kann DWS Investments in chancenreiche Aktien investieren.
  • mit der Option der Höchststandssicherung die erreichten Wertsteigerungen „einloggen“.

Selbstständige sorgen mit der Rürup-Rente vor

Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung mit hoher Steuerförderung. Sie ist besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv, die ihre Altersvorsorge ohnehin in die eigene Hand nehmen müssen. Wie die Riester-Rente funktioniert auch die Rürup-Rente nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Ihre Beiträge werden angespart, verzinst und später als monatliche Rente an Sie ausgezahlt.

Wichtig: Falls Sie irgendwann Arbeitslosengeld II beantragen müssen, darf Ihr Vermögen bestimmte Freibeträge nicht überschreiten. Kapital, das Sie Riester- oder Rürup-Verträgen angespart haben, wird nicht angerechnet. Sie müssen Ihren Riester- oder Rürup-Vertrag als nicht zu Geld machen, bevor Sie ALG II beanspruchen können.

Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Eine Anlageentscheidung sollte in jedem Fall auf Grundlage des vereinfachten bzw. vollständigen Verkaufsprospekts, ergänzt durch den jeweiligen letzten geprüften Jahresbericht und zusätzlich durch den jeweiligen Halbjahresbericht, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt, getroffen werden, welche die allein verbindliche Grundlage des Kaufs darstellen. Die vorgenannten Unterlagen erhalten Sie in elektronischer oder gedruckter Form kostenlos bei Ihrem Finanzberater, in den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG oder der DWS Investment GmbH, Mainzer Landstraße 178–190, D-60327 Frankfurt am Main. Der Verkaufsprospekt enthält ausführliche Risikohinweise. Die Ausführungen gehen von unserer Beurteilung der gegenwärtigen Rechts- und Steuerlage aus. Die in dieser Produktinformation enthaltenen Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung von DWS Investments wieder. Die in dieser Einschätzung zum Ausdruck gebrachten Meinungen können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern.
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose zukünftiger Ergebnisse.
Die von der DWS Investment GmbH ausgegebenen Anteile dieses Fonds dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. So sind die Anteile dieses Fonds insbesondere nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz (Securities Act) von 1933 in seiner aktuellen Fassung zugelassen und dürfen daher weder innerhalb der USA noch US-Bürgern oder in den USA ansässigen Personen zum Kauf angeboten oder verkauft werden.
Nähere steuerliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
Quelle: DWS Investments

Schuldenfreiheit
Immobilie mieten
Affiliate
Chauffieren
Heizung
Heizkosten Senkung
Stromkosten
Versteigern

Vermögen


DWS RiesterRente Premium kaum zu schlagen

Zahlen sagen mehr als 1.000 Worte. Der Wettbewerbsvergleich zeigt es ganz deutlich: DWS Investments ist mit ihrem Angebot kaum zu schlagen – ein Grund mehr, jetzt in die DWS RiesterRente Premium zu investieren.

Wir stellen uns gerne dem Wettbewerb. Das nebenstehende Fallbeispiel zeigt, wie überzeugend unser Angebot ist.

DWS Investments ist leistungsstärker als führende Versicherer.

DWS RiesterRente Premium**

212.516 €

Bester Direktversicherer***

176.309 €

Bester Maklerversicherer***

190.626 €

Durchschnitt aller Versicherer***

149.679 €

Schlechtester Versicherer***

125.495 €

 

Rahmendaten

Eintrittsalter

30 Jahre

Familienstand

Ledig, keine Kinder

Beginn

2007

Laufzeit - Renteneintritt

30 Jahre

Gesamtbeitrag

1.575 € in 2007,
2.100 € ab 2008

Zahlweise

Jährlich

Ablaufmanagement

Keines

Angenommene Wertentwicklung p. a.

8 %*

* Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit bieten keine Gewähr für zukünftige Entwicklungen.
** Quelle: DWS Berechnungen
*** Quelle: Morgen & Morgen-Vergleichssoftware, AV-Win Version 3.46, Tarifauswahl auf Basis „FLV individuell“ und dynamischer Rente. Fondsgebundene FRV nach AvmG mit Beitragserhalt, individuelle Fondsauswahl mit frei wählbarer Performance. Die angenommene Wertentwicklung dient lediglich Illustrations- zwecken. Die tatsächliche Wertentwicklung im Rahmen der Policen hängt u. a. von der Güte der gewählten Fonds, der künftigen Kapitalmarktsituation

Wer kann die Riesterrente beziehen?

Allgemeine Voraussetzung um in den Genuss der Förderung einer Riester Rente zu kommen, ist die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Einzelnen unterstützt der Gesetzgeber bei der Förderung durch die Riester Rente folgende Personengruppen:

» In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer-/innen
» Auszubildende
» Beamte
» Berufs- und Zeitsoldaten
» Wehr- / Zivildienstleistende
» Mütter und Väter während der dreijährigen gesetzlichen Kindererziehungszeit
» Pflichtversicherte Selbstständige
» Geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
» Pflichtversicherte Landwirte
» Bezieherinnen-/ Bezieher von Arbeitslosengeld I,II
» Bezieherinnen-/ Bezieher von Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld,
  Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld
» Bezieherinnen-/ Bezieher von Existenzgründungszuschüssen

Demgegenüber fallen folgend aufgezählte Personen nicht unter die Förderung der Riester Rente. Nicht direkt förderungsberechtigter Personenkreis in Bezugnahme auf die Riester Rente sind demnach:

» Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Renteversicherung pflichtversichert sind
» Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
» Geringfügig Beschäftigte, wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch genommen haben
» Bezieherinnen-/ Bezieher von Sozialgeld
» Studentinnen-/ Studenten
» Bezieherinnen-/ Bezieher einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder
  Erwerbsminderung
» Bezieherinnen-/ Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Nicht direkt förderberechtigte Personen können aber indirekt in den Genuss der Riester-Förderung kommen: Ist der Ehepartner direkt förderberechtigt und hat eine Riester-Rente abgeschlossen, kann man einen Riester-Vertrag abschließen, der nur aus Zulagen bedient wird. Man nennt dies einen reinen Zulagenvertrag: Der indirekt Förderberechtigte muss keine eigenen Beiträge entrichten. Der Riester-Vertrag wird einzig und allein aus den Zulagen finanziert.

Aktueller Tipp : DWS RiesterRente

Um stets die volle Zulage zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung (Eigenleistung plus Zulagen)

  • in den Jahren 2006/ 2007 mindestens 3 %

  • und ab 2008 mindestens 4 %

Ihres Bruttoeinkommens betragen.

Entwicklung Ihrer Zulagen je Erwachsenem pro Jahr:

2006 / 2007

ab 2008

114 Euro

154 Euro

Entwicklung der Zulagen je Kind pro Jahr:

2006 / 2007

ab 2008

138 Euro

185 Euro

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