Der Sparerpauschbetrag löst den Sparerfreibetrag ab
Der Begriff kommt aus dem Einkommenssteuergesetz und löst heutzutage den Sparerfreibetrag bei den Banken ab. Jeder Antragsteller, der ein Kapitalvermögen bei einem Kreditinstitut anlegen möchte, muss nun den Sparerpauschbetrag beantragen. Er ist nichts anderes, als der Sparerfreibetrag, denn dieser wird auch auf mehrere Banken aufgeteilt und darf eine gewisse Höchstsumme nicht überschreiten. Wenn nun ein Kunde so einen Freibetrag Mitte des Jahres beantragt, bekommt er automatisch im darauffolgenden Jahr diesen in einen Sparerpauschbetrag umgewandelt. Wenn der Kunde vergessen haben sollte, einen solchen Antrag auf Freistellung zu beantragen, so kann er die abgeführten Steuern wieder rückerstatten lassen.
Betrag wird an Behörde weitergeleitet
Der Sparerpauschbetrag kann für die nächste Steuererklärung sehr wichtig sein. Denn es möchte ja keiner eine Nachzahlung ans Finanzamt erleben. Aus diesem Grund werden die Freistellungsbeträge von der Bank an das Finanzamt übermittelt. Nur wer wirklich Anspruch hat erhält diesen dann auch erstattet. Der Pauschbetrag ist nach einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes angenommen worden. Die Kreditinstitute haben sich damit verpflichtet, den tatsächlichen Anspruch des Kunden zu übermitteln. Wer Geldbeträge an Familienmitgliedern verschenken möchte, hat dadurch sogar einen Steuervorteil. Kursgewinne bei Wertpapieren sind nach wie vor steuerfrei. Man sollte jedoch trotzdem den Grenzwert beachten um nicht dennoch ein böses Erwachen erleben und Steuer nachzahlen zu müssen.
Alle Angaben ohne Gewähr
Diese Seite informiert Sie über: Sparerpauschbetrag