Termineinlagen – Die Definition
Termineinlagen dienen der Kapitalanlage, die Sie bei einer Bank für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen bis zu einigen Jahren tätigen. Trifft der Kunde mit der Bank innerhalb dieses Zeitraums keine neue Vereinbarung, so verlängert das Kreditinstitut in der Regel der Vertrag automatisch um dieselbe, ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Dabei werden die bis dahin angefallenen Zinsen erneut mit verzinst (Zinseszinsen). Terminanlagen eignen sich gut als sichere Überbrückung für terminlich später anstehende Zahlungsverpflichtungen oder Ansparmaßnahmen für umfangreichere Konsumgüter. Die meisten Banken verlangen als Einlage einen Mindestbetrag von 1.000 Euro oder mehr.
Welche Arten von Termineinlagen gibt es?
Grundsätzlich hat man die Wahl zwischen Festgeldern und Kündigungsgeldern. Beim Festgeld wird zwischen Kunde und Kreditinstitut eine feste Laufzeit mit einem fixen Zinssatz vereinbart. Am Ende der Laufzeit kann der Vertrag entweder gekündigt, als Sichteinlage weitergeführt oder mit dem zu dieser Zeit aktuellen Zinssatz verlängert werden. Bei Kündigungsgeldern vereinbaren Kunde und Bank eine bestimmte Kündigungsfrist für den angelegten Geldbetrag; die der Kunde einhalten muss, wenn er auf sein Geld zugreifen will. Bis zur Kündigung wird die Einlage, da sie unbefristet ist, variabel verzinst. Nach der Kündigung kann der Kunde einen fixen Zinssatz mit der Bank vereinbaren, da die Einlage ab diesem Zeitpunkt befristet angelegt ist.
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