Vermögenswirksame Leistungen




Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind jene Geldzahlungen, die per Arbeitsvertrag oder tarifvertraglich von einem Arbeitgeber auf das Anlagekonto eines Arbeitnehmers eingezahlt werden. Je nachdem, welchen Vertrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander geschlossen haben, kann oder muss der Arbeitnehmer auch selbst zusätzliche Zahlungen auf dieses Konto leisten. Vermögenswirksame Leistungen werden nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz vom Staat in Form einer Arbeitnehmersparzulage gefördert, wenn der Arbeitnehmer die Art der vermögenswirksamen Anlage sowie das Unternehmen oder Geldinstitut, bei dem sie getätigt werden soll, frei wählen kann. Üblicherweise beträgt die Laufzeit sieben Jahre, wobei im letzten Jahr keine Einzahlungen mehr erfolgen.

Welche Anlageformen zählen zu den vermögenswirksamen Leistungen?

Bausparverträge, Darlehenstilgungen für selbst genutzte Immobilien, Investmentfonds, Riester-Rente und Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften können als Anlageformen für Vermögenswirksame Leistungen genutzt werden. Auch Lebensversicherungen und Banksparpläne können auf diese Weise angelegt werden, jedoch wird bei diesen Anlageformen keine Arbeitnehmersparzulage bewilligt. Arbeitnehmersparzulagen gelten in Deutschland als staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Sie werden jenen Arbeitnehmern gewährt, deren zu versteuerndes Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden, eine gewisse vom Gesetz her festgelegte Grenze nicht überschreitet. Die Auszahlung erfolgt aber erst nach Ablauf der für die jeweilige Ansparform festgesetzten Sperrfrist.

Vermögenswirksame Leistungen

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