Zinsabschlagsteuer




Was versteht man unter Zinsabschlagsteuer?

Die Zinsabschlagsteuer, die in Deutschland eine besondere Vorauszahlung der Einkommenssteuer darstellt, regelt diesen Abzug oder Abschlag von Zinsen bzw. Kapitalerträgen aus Spareinlagen aller Art. Die erwirtschafteten Zinsen, die ein Anleger bei einem Geld- oder Kreditinstitut für seine eingezahlten Ersparnisse bekommt, bleiben ihm nicht zur Gänze erhalten, sondern müssen unter Umständen versteuert werden.

Wie wird diese Steuer berechnet?

Zinserträge, die pro Jahr und Person in Summe 801 Euro nicht übersteigen, sind steuerfrei und müssen nicht abgeführt werden, sofern der Anleger daran gedacht hat, einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei seinem Geldinstitut vorzulegen. Zinserträge, die über diesen Betrag hinausgehen, müssen versteuert werden. Derzeit beträgt die Zinsabschlagsteuer oder Abgeltungssteuer bei Kapitalforderungen zwischen 30 und 35% und wird jeweils zur Hälfte zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Geld- oder Kreditinstitut, bei dem die Spareinlage erfolgt ist, führt die fällige Steuer direkt an das zuständige Finanzamt ab. Der Anleger kann die abgeführten Beträge im Rahmen seiner nächsten Steuererklärung wieder zurück erhalten, sofern er unter Verrechnung seiner Ausgaben nachweisen kann, dass die Kapitalerträge die Summe aus Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschalbetrag nicht überschreiten. Jene Anleger, deren Wohnsitz nicht in Deutschland ist, sind von dieser Steuerform befreit, sofern sie keine Geschäfte in Deutschland betreiben.

Die Zinsabschlagsteuer wurde zum 31. Dezember 2008 eingestellt und ab dem 1. Januar 2009 durch die jetzt gültige Abgeltungssteuer ersetzt.

Zinsabschlagsteuer

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