Vorfälligkeitsentschädigung – Die Begriffsdefinition
Unter Vorfälligkeitsentschädigung versteht man einerseits die an eine Bank fällig werdende Ausgleichszahlung für vorzeitig abgehobene fix verzinste Spareinlagen und andererseits die Strafzahlung, die anfällt, wenn Darlehen mit vertraglich vereinbarter Laufzeit vorzeitig gekündigt werden.
Da Banken Kapital, das ihnen durch Spareinlagen zur Verfügung steht, zu gewissen Zinssätzen anlegen und dasselbe Kapital zu weitaus höheren Zinsen für Kreditnehmer frei machen, verlieren sie durch vorzeitige Auflösungen von Krediten oder Spareinlagen wertvolle Einnahmen, die sich aus der für die Bank vorteilhafte Zinsendifferenz ergeben. Da die Bank das ihr zur Verfügung stehende Kapital budgetiert, um abschätzen zu können, in welchem Finanzrahmen sie arbeiten kann, verrechnet sie bei vorzeitiger Vertragskündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung, die zumeist einen festgelegten Prozentsatz des vorzeitig zurück gezahlten Betrags darstellt.
Mögliche Ausnahmen bei der Vorfälligkeitsentschädigung
Grundsätzlich kann ein Darlehensnehmer seinen Kredit dann vorzeitig kündigen, wenn er berechtigte andere Interessen vorweisen kann, zum Beispiel wenn Immobilien aufgrund von Ehescheidungen veräußert werden müssen, bei einem Wohnsitzwechsel, bei Überschuldung und bei Arbeitslosigkeit. Wenn ein Kunde seinen Kredit umschulden möchte, um bei einer anderen Bank einen günstigeren Zinssatz zu erhalten, so berechtigt dies nicht zu einer vorzeitigen Vertragskündigung des laufenden Darlehens. In manchen Fällen verzichten Banken auf die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Kunde mit derselben Bank eine neue Vereinbarung trifft.
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