Verrechnungskonto – Definition und Erläuterung
Als Verrechnungskonto bezeichnet man jenes Referenzkonto, das bei Termineinlagen auf Festgeldkonten als Verbindungsglied zu Konten anderer Geldinstitute dienen kann. Während es beim Anlegen eines Tagesgeldkontos genügt, das vom Kunden bereits bestehende Girokonto einer anderen Bank als Referenzkonto für das Tagesgeldkonto zu verwenden (vergleichbar mit einer direkten Geldsendung, die vom Empfänger entgegen genommen wird), ist es bei der Eröffnung eines Festgeld-Anlagekontos notwendig, dass zusätzlich ein Referenzkonto bei der gleichen Bank angelegt wird, bei der auch das Festgeld-Anlagekonto besteht. Über dieses Konto müssen dann alle Geldtransaktionen stattfinden, vergleichbar mit einem Buchführenden Portier, der Sendungen von außen entgegen nimmt und sie dann intern weiter leitet.
Ein- und Auszahlungen auf dem Verrechnungskonto
Auf dieses Referenzkonto können Einzahlungen von jedem Konto jeder beliebigen Bank stattfinden und werden von dort auf Wunsch des Kunden auf das eigentliche Anlagenkonto weiter geleitet. Die während der vereinbarten Laufzeit auf dem Festgeldkonto anfallenden Zinsen werden dem Referenz- oder Verrechnungskonto gutgeschrieben. Ebenso wird der angelegte Geldbetrag am Ende der Laufzeit des Sparvertrages auf dieses Konto ausgezahlt. Da das Verrechnungskonto die Eigenschaften eines gebührenfreien vollwertigen Girokontos hat, müssen die ausgeschütteten Zinsen und das am Ende der Laufzeit überwiesene Kapital nicht mehr auf das ursprüngliche Girokonto überwiesen werden, sondern stehen dem Sparer weiterhin zur Verfügung.
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