Der Nominalzins ist der Jahreszins bei Darlehen
Jedes Kreditinstitut, welches ein Darlehen vergibt, ist dazu berechtigt einen Nominalzins zu verrechnen. Dieser wird nur einmal im Jahr in Zahlung gestellt und ergibt sich aus der gesamten Tilgungssumme und somit aus der monatlichen Rate für das Darlehen. Auch die Gebühren, welche sonst anfallen, werden in die Berechnung des Nominalzinses mit eingeschlossen. Bei diesen handelt es sich um Bearbeitungsgebühren, aber auch Vermittlungsgebühren und andere Kreditkosten werden hier mit einbezogen. Den Jahreszinsbetrag kann man auch als Effektivzins angeben. Wenn man Vergleiche anstellen möchte, gibt man vorwiegend den Effektivzins an und nicht den Jahreszins bei einem Darlehen. Die Kosten, wie Teilauszahlung, Kontoführung oder Schätzungskosten, sind nicht in den Effektivzins mit eingerechnet.
Der Normalzins wird auch bei Immobilien verwendet
Zusätzlich aufgeschlagene Kosten und Gebühren werden bei einem Kredit nicht in den Normalzins mit eingerechnet. Es wird immer nur ein Teil für die Kosten eines Kredites verzinst. Besonders bei Immobilien sind die Finanzierung mit Zinsen, die steuerliche Förderung und auch die Tilgung wichtige Aspekte, die man auf keinen Fall außer Acht lassen sollte. Damit man keine unerwarteten Überraschungen beim Jahreszins erlebt, sollte man die verschiedenen Darlehensanbieter eingehend prüfen und vergleichen. Nur so kann man einen Einblick über die aktuellen Zinsangebote und Konditionen bei Krediten erhalten und den günstigsten Anbieter mit dem attraktivsten Nominalzins herausfiltern.
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