Augen auf beim effektiven Jahreszins
Für Zinsen, die ein Verbraucher für Kredite und Darlehen zu zahlen hat, stehen sich effektiver Jahreszins und Nominalzins gegenüber. Während der Nominalzins die reinen Zinsen spiegelt, umfasst der effektive Jahreszins auch die Kosten für Bearbeitungsgebühren, Beratungskosten, Verwaltungskosten und andere Gebührenerhebungen der Bank für die Abwicklung des gesamten Kreditverfahrens. Damit entspricht diese Zinsberechnung den tatsächlich zu zahlenden Zinsen, einschließlich aller zusätzlichen Kosten.
Effektiver Jahreszins bei Geldanlagen
Berechnet sich beim Kredit ein effektiver Jahreszins aus eigentlichem Kapitalzins plus Gebühren und Kosten, ist also höher als der Nominalzins, so stellt es sich bei Geldanlagen umgekehrt dar. Wird eine Summe Kapital angelegt, so zahlt die Bank dafür einen nominalen Zins, von dem eventuelle Gebühren abzuziehen sind. In dem Fall ist der effektive Zins also niedriger als der nominale.
Effektiver Jahreszins und gesetzliche Regelungen
Für jeden Kredit ist ein effektiver Jahreszins in Prozent anzugeben. Dies ist vom Verbraucherkreditgesetz vorgeschrieben. Dies regelt, dass Verbraucher immer einen klaren Blick auf die tatsächlichen Kosten eines Kredits oder Darlehns haben. Dieser effektive Zins pro Jahr kann für die gesamte Laufzeit eines Geldgeschäfts festgeschrieben sein, dann wird vom echten effektiven Jahreszins gesprochen. Kann er sich ab einem bestimmten Zeitraum ändern, wird er als anfänglich effektiver Zins beschrieben.
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