Dividenden muss man nicht immer auszahlen
Mit dem Aktienkauf stellt der Aktionär einem Unternehmen an der Börse Kapital zur Verfügung. Dafür beteiligt man ihn über die Dividende am Gewinn des Unternehmens. Diese Gewinnbeteiligung ist kein festgelegter oder zwingend eintretender Zugewinn, sondern wird jährlich neu von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen. Dabei richtet sich die Gewinnbeteiligung der Aktionäre nach den Gewinnen des Unternehmens, entweder vor oder nach Steuern. Schreibt das Unternehmen Verluste, herrscht eine Schieflage im Wirtschafts- und Finanzmarkt, kommt es teils zu keiner Auszahlung.
Dividende und Steuer
Eine Dividende fällt übrigens unter Einkünfte aus Kapitalanlagen und wird für Privatpersonen mit der Abgeltungssteuer belegt, für Firmen, die Aktieninhaber sind, gilt die Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Die Aktiengesellschaft (AG), die Herausgeber der Aktien ist und die Gewinnbeteiligung zahlt, berechnet in der Regel die steuerlichen Abzüge bereits vor der Ausschüttung der Dividenden.
Dividendenrendite
Die Aktienrendite ergibt sich aus der Entwicklung des Aktienkurses in einem bestimmten Zeitraum ergibt, wobei auch die Dividendenzahlungen mit einfließen. Dagegen liegt der Dividendenrendite ein anderer Maßstab zugrunde. Die Dividendenrendite ergibt sich die aus der Berechnung Dividende: aktueller Aktienkurs x 100. Dieser Wert gilt als eine der klassischen Bewertungen für eine Aktie. Innerhalb der DAX Werte liegen die Dividendenrenditen im Durchschnitt bis 2 % bis 3 %.
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