Was bedeutet Nichtveranlagungsbescheinigung?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist für all die Verbraucher gedacht, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden können, weil sie ein zu geringes Einkommen vorweisen oder voraussichtlich erzielen. Dies kann aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit resultieren. Ebenso ist diese Bescheinigung sinnvoll, wenn keine Einkünfte bestehen. Somit ist es möglich, Zinsen oberhalb des Sparerfreibetrages und des neuen Sparerpauschbetrages steuerfrei zu erwirtschaften. Damit dies aber möglich ist, darf das zu versteuernde Einkommen nicht über den Freibetrag von zurzeit 8.004 (Stand 2010) Euro im Jahr liegen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung eignet sich für alle einkommensschwachen Personen, wie beispielsweise Rentnern, Arbeitslose, Teilzeitbeschäftigte oder Studenten.
Was ist wichtig bezüglich der Nichtveranlagungsbescheinigung?
Das Formular für diese Bescheinigung ist bei jedem Finanzamt erhältlich oder aber kann ebenfalls im Internet heruntergeladen werden. Die ausgefüllte Nichtveranlagungsbescheinigung ist im nächsten Schritt der Bank vorzulegen, welche dann den Abzug der Kapitalertragssteuer sowie Zinsabschlagsteuer beziehungsweise die Abgeltungssteuer oberhalb des Sparerfreibetrags einstellen muss. Die Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von grundsätzlich drei Jahren. Sollten jedoch die Einkünfte inklusive Kapitalanlagen den festgelegten Freibetrag übersteigen, dann ist es erforderlich, trotz des eingereichten Formulars eine Steuererklärung einzureichen und die Einnahmen, die aufgrund der Bescheinigung erzielt wurden, nachträglich noch zu versteuern. Die Bank wird in diesem Fall nicht automatisch die Steuern abführen.
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